Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für jede Form der Ernährungsberatung und allen
anderen angebotenen Leistungen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der
Auftraggeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche
Beziehung an.
2. Angebots – Vertragsabschluss
Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch
den Kunden. Die Termine für Einzelberatungen werden mit dem
Kunden individuell abgesprochen. Lediglich die Kurstermine sind feste
Termine. Terminänderungen sind vorbehalten.
3. Rücktritt vom Vertrag
Frau Maike Baußus kann von dem Vertrag zurücktreten,
wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der
Berater ausfällt. In diesem Fall sind die Teilnehmer
rechtzeitig zu informieren. Dem Kunden entstehen hierbei keine Kosten.
Werden Beratungen storniert – gleich aus welchen
Gründen – so hat Frau Maike Baußus das
Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen.
Absagen bis einer Woche vor dem Termin sind kostenfrei, weitere Absagen
werden wie folgt berechnet: bis zu 3 Tagen vor dem Termin werden 50 %
des Beratungshonorars angerechnet, für Absagen ab 24h vorher
wird das volle Beratungshonorar für den jeweiligen Termin
berechnet.
4. Bescheinigungen zur Kostenrückerstattung
Teilnahmebescheinigungen werden nach Anwesenheit von mind. 80 % an den
vorgesehenen Terminen ausgestellt.
5. Preisgestaltung
Die im Angebot bzw. Kostenvoranschlag von Frau Maike Baußus
genannten Preise sind verbindlich. Für
Ernährungsberatungen im Rahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung, Dozententätigkeiten
für Krankenkassen und private Unternehmen sind andere
Honorarsätze angesetzt. Die Preise entnehmen Sie bitte den
Kostenvoranschlägen.
Grundsätzlich besteht für jede Art der
Ernährungsberatung die Möglichkeit der
Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse. Hierzu
benötigen Sie die in
Nr. 4 genannte Teilnahmebescheinigung.
Ermäßigte
Preise gelten bei:
- Teilnahme mehrerer Personen aus einem Haushalt: 10 % auf die gesamte Beratungsgebühr
- Teilnehmer von jeglichen Beratungen erhalten auf weitere neue Leistungen 20 % Nachlass
- durch Freundschaftswerbung (mit Gutschein) spart der Geworbene 10% auf die gesamte Beratungsgebühr
6. Zahlungsmodalitäten
Die anfallenden Beratungskosten werden pro Beratungseinheit entrichtet.
In Ausnahmefällen kann eine Abtrittserklärung
für die Krankenkasse erwirkt werden. Auf Wunsch
können nach Anzahlung von 30 % alle weiteren Termine per
Rechnung verrechnet werden. Bei Nichtzahlung nach der ersten
Zahlungserinnerung behält sich Frau Maike Baußus
vor, eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso zu
benachrichtigen. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten
trägt der Schuldner. Die Folgetermine erfolgen erst nach
Zahlung des ausstehenden Restbetrages.
7. Pflichten der Vertragspartner
Frau Maike Baußus gewährleistet, stets nach den
aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) und dem neuestem
ernährungsmedizinischen Stand zu beraten. Die
Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Beratungsstandards der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Ständige Fort– und Weiterbildung ist
selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen
gemäß Strafgesetzbuch § 203 der
Schweigepflicht! Der Kunde hat die Pflicht, vollständige
Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller
Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher
Behandlungen sowie Diäten und anderer
Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch
erklärt sich der Patient schriftlich damit einverstanden, dass
der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber
Frau Maike Baußus von der Schweigepflicht entbunden wird.
8. Haftung für Schäden
Alle Empfehlungen und Anleitung zur Ernährungskorrektur von
Frau Maike Baußus erfolgen durch
eigenverantwortliches Handeln und sind freiwillig. Für dadurch
evtl. entstehende Schäden wird keine Haftung
übernommen. Werden die Empfehlungen von Frau Maike
Baußus nicht eingehalten sowie falsche Angaben von Seiten
des Kunden gemacht, besteht keine Haftung.
9. Speicherung von Daten
Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden
Daten werden von Ernährungsmanagement Maibau zum Zweck der
Datenverarbeitung gespeichert. Dies wird im ersten
Beratungsgespräch vom Kunden schriftlich bestätigt.
10. Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird,
berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch
eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt und wirksam ist.