Allgemeine Geschäftsbedingungen






1. Allgemeines
Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung und allen anderen angebotenen Leistungen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.

2. Angebots – Vertragsabschluss
Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden. Die Termine für Einzelberatungen werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Lediglich die Kurstermine sind feste Termine. Terminänderungen sind vorbehalten.

3. Rücktritt vom Vertrag
Frau Maike Baußus kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater ausfällt. In diesem Fall sind die Teilnehmer rechtzeitig zu informieren. Dem Kunden entstehen hierbei keine Kosten.
Werden Beratungen storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat Frau Maike Baußus das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen. Absagen bis einer Woche vor dem Termin sind kostenfrei, weitere Absagen werden wie folgt berechnet: bis zu 3 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Beratungshonorars angerechnet, für Absagen ab 24h vorher wird das volle Beratungshonorar für den jeweiligen Termin berechnet.

4. Bescheinigungen zur Kostenrückerstattung
Teilnahmebescheinigungen werden nach Anwesenheit von mind. 80 % an den vorgesehenen Terminen ausgestellt.

5. Preisgestaltung
Die im Angebot bzw. Kostenvoranschlag von Frau Maike Baußus genannten Preise sind verbindlich. Für Ernährungsberatungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Dozententätigkeiten für Krankenkassen und private Unternehmen sind andere Honorarsätze angesetzt. Die Preise entnehmen Sie bitte den Kostenvoranschlägen.
Grundsätzlich besteht für jede Art der Ernährungsberatung die Möglichkeit der Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse. Hierzu benötigen Sie die in 
Nr. 4 genannte Teilnahmebescheinigung.

Ermäßigte Preise gelten bei:

  • Teilnahme mehrerer Personen aus einem Haushalt: 10 % auf die gesamte Beratungsgebühr
  • Teilnehmer von jeglichen Beratungen erhalten auf weitere neue Leistungen 20 % Nachlass
  • durch Freundschaftswerbung (mit Gutschein) spart der Geworbene 10% auf die gesamte Beratungsgebühr

6. Zahlungsmodalitäten
Die anfallenden Beratungskosten werden pro Beratungseinheit entrichtet. In Ausnahmefällen kann eine Abtrittserklärung für die Krankenkasse erwirkt werden. Auf Wunsch können nach Anzahlung von 30 % alle weiteren Termine per Rechnung verrechnet werden. Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung behält sich Frau Maike Baußus vor, eine  Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso zu benachrichtigen. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner. Die Folgetermine erfolgen erst nach Zahlung des ausstehenden Restbetrages.

7. Pflichten der Vertragspartner
Frau Maike Baußus gewährleistet, stets nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuestem ernährungsmedizinischen Stand zu beraten. Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort– und Weiterbildung ist selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigepflicht! Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber Frau Maike Baußus von der Schweigepflicht entbunden wird.

8. Haftung für Schäden
Alle Empfehlungen und Anleitung zur Ernährungskorrektur von Frau Maike Baußus erfolgen durch  eigenverantwortliches Handeln und sind freiwillig. Für dadurch evtl. entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen. Werden die Empfehlungen von Frau Maike Baußus nicht eingehalten sowie falsche Angaben von Seiten des Kunden gemacht, besteht keine Haftung.

9. Speicherung von Daten
Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden von Ernährungsmanagement Maibau zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. Dies wird im ersten Beratungsgespräch vom Kunden schriftlich bestätigt.

10. Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.